Landgericht Düsseldorf, 2019-12-19, 1 O 355/17

1 O 355/17Cantonal CourtDec 19, 2019

Full text

Landgericht Düsseldorf — 1 O 355/17 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-19

Aktenzeichen: 1 O 355/17

ECLI: ECLI:DE:LGD:2019:1219.1O355.17.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Hauptanträge zu 1 c und 1 d aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 05.12.2018 werden abgewiesen.

Auf den Hilfsantrag zu 1e aus dem Schriftsatz der Klägerin vom 05.12.2018 werden die Beklagten zu 1. bis 3. verurteilt, über den Bestand des Nachlasses der am 18.12.2016 verstorbenen Frau H Auskunft in der Weise zu erteilen, dass das Verzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird. Im Übrigen wird der Klageantrag zu 1e abgewiesen.

Auf den Antrag zu 2 dem Schriftsatz der Klägerin vom 05.12.2018 werden die Beklagten zu 1. bis 3. verurteilt, Gutachten zu den Verkehrswerten folgender Gegenstände zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung und zum Zeitpunkt des Erbfalls 18.12.2016 vorzulegen:

  • Grundbesitz in Q übertragen gemäß UrNr. 155 für das Jahr 2009 des Notars Dr. K , Q vom23.05.2009 (Anlage 1 Anlagenband Beklagte zu 3)

  • Waffen gemäß Vertrag vom 11.04.2012 (Anlage K16 Anlagenordner Kläger)

im Übrigen wird

-der Klageantrag zu 1 aus Schriftsatz der Klägerin vom Schriftsatz vom 17.10.2017,

  • der im Antrag zu 1 aus dem Schriftsatz vom 05.12.2018 implizit enthaltene Antrag auf Feststellung der Erledigung des Antrags zu Ziff.1 c) 4 aus dem Schriftsatz vom 21.12.2017

abgewiesen.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 €.

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