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8 O 321/20•Landgericht Düsseldorf, 2022-04-11, 8 O 321/20
Entscheidungsdatum: 2022-04-11
Aktenzeichen: 8 O 321/20
ECLI: ECLI:DE:LGD:2022:0411.8O321.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises von 75.050,00 EUR das Eigentum an dem im Binnenschiffsregister des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort, Blatt 3661, eingetragenen Schiff „Stadt Düsseldorf“ an den Kläger zu übertragen, die Eintragung der entsprechenden Eigentumsänderung im Binnenschiffsregister zu bewilligen und das Schiff an den Kläger herauszugeben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.033,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 12.09.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 91.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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