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4a O 26/24•Landgericht Düsseldorf, 2024-10-10, 4a O 26/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-10
Aktenzeichen: 4a O 26/24
ECLI: ECLI:DE:LGD:2024:1010.4A.O26.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
I. Die durch Beschluss der Kammer vom 29.05.2024, 4a O 26/24, gegen die Verfügungsbeklagte zu 1) erlassene einstweilige Verfügung wird aufgehoben.
II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte zu 1) wird zurückgewiesen.
III. Die im Beschluss der Kammer vom 29.05.2024, 4a O 26/24, unter IV. getroffene Kostenentscheidung wird aufgehoben. Von den Gerichtskosten trägt die Verfügungsklägerin zwei Drittel und die Antragsgegnerin zu 2) ein Drittel. Die Verfügungsklägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Verfügungsbeklagten zu 1) und zwei Drittel ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten. Die Antragsgegnerin zu 2) trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und ein Drittel der außergerichtlichen Kosten der Verfügungsklägerin.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Der Streitwert wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
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