Landgericht Dortmund, 1986-12-17, 6 O 543/86

6 O 543/86Cantonal CourtDec 17, 1986

Full text

Landgericht Dortmund — 6 O 543/86 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1986-12-17

Aktenzeichen: 6 O 543/86

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1986:1217.6O543.86.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

die neun ca. 5-jähri-gen Serbischen Fichten und den

ca. 5-Jährigen Urweltmammutbaum, die sie auf ihrem

Grundstück S-Str., E, mit einem

Abstand von weniger als vier Metern zur Grenze zum

Grundstück der Klägerin U-Weg, E,

gepflanzt haben, zu beseitigen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu

1/11, die Beklagten zu 10/11.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitslei-

stung von 6.900,— DM vorläufig vollstreckbar. Der Klä-

gerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der

Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

in Höhe von 80,— DM abzuwenden, falls nicht die Beklagten

vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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