9 T 393/87•Landgericht Dortmund, 1987-08-04, 9 T 393/87
Full text
Landgericht Dortmund — 9 T 393/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-08-04
Aktenzeichen: 9 T 393/87
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1987:0804.9T393.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird im Kostenausspruch geändert:
Die außergerichtlichen Auslagen trägt jeder Beteiligte selbst.
Im übrigen werden die sofortigen Beschwerden zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,--DM festgesetzt.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und der weitere Beteiligte je zur Hälfte. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Auslagen für das Beschwerdeverfahren selbst.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.