Landgericht Dortmund, 1987-08-04, 9 T 393/87

9 T 393/87Cantonal CourtAug 4, 1987

Full text

Landgericht Dortmund — 9 T 393/87 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1987-08-04

Aktenzeichen: 9 T 393/87

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1987:0804.9T393.87.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird im Kostenausspruch geändert:

Die außergerichtlichen Auslagen trägt jeder Beteiligte selbst.

1m übrigen werden die sofortigen Beschwerden zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,--DM festgesetzt.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und der weitere Beteiligte je zur Hälfte. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen

Auslagen für das Beschwerdeverfahren selbst.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.