Landgericht Dortmund, 1991-05-28, 15 O 36/90

15 O 36/90Cantonal CourtMay 28, 1991

Full text

Landgericht Dortmund — 15 O 36/90 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-05-28

Aktenzeichen: 15 O 36/90

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1991:0528.15O36.90.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an

den Kläger 6.000,-, DM (i.W.: sechstausend Deutsche Mark)

nebst 4 %Zinsen seit dem 19.3.1990 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß die Beklagten als Gesamtschuldner

verpflichtet sind, dem Kläger zukünftigen materiellen und immateriellen

Schaden aus dem Unfallereignis vom 31.3.1989 zu 80 %zu ersetzen,

soweit sie nicht auf öffentlich- rechtliche Versicherungs- oder

Versorgungsträger übergehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 %, die Beklagten

zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 7.600,- DM.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 400, - DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor

in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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