17 O 59/88•Landgericht Dortmund, 1992-09-10, 17 O 59/88
Full text
Landgericht Dortmund — 17 O 59/88 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-09-10
Aktenzeichen: 17 O 59/88
ECLI: ECLI:DE:LGDO:1992:0910.17O59.88.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt. als Gesamtschuldner an die
Klägerin 6.000.00 DM (i.W.: sechstausend Deutsche Mark) nebst
Zinsen in Höhe von 2 %Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank. mindestens aber 4 %. seit dem
01.01.1987 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 90 %
und die Beklagten zu 10 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 10.000,00 DM und für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 5.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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