Landgericht Dortmund, 1999-11-04, 15 O 110/97

15 O 110/97Cantonal CourtNov 4, 1999

Full text

Landgericht Dortmund — 15 O 110/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-11-04

Aktenzeichen: 15 O 110/97

ECLI: ECLI:DE:LGDO:1999:1104.15O110.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

an den Kläger ein restliches Schmerzensgeld von

53.000,00 DM (i.W. dreiundfünfzigtausend Deutsche

Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 22.8.1997 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet

sind, als Gesamtschuldner dem Kläger allen zukünftigen

immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom

21.8.1994 in E auf der S-allee in Höhe

H-straße nach einer Haftungsquote in Höhe von

60 % zu ersetzen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits ohne Gerichtskosten

tragen der Kläger 34 % und die Beklagten 66 %.

Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 38 % und die

Beklagten 62%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 68.200,00 DM.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicher-

heitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn

nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit

leisten.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.