Landgericht Dortmund, 2000-05-18, 15 O 52/99

15 O 52/99Cantonal CourtMay 18, 2000

Full text

Landgericht Dortmund — 15 O 52/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-05-18

Aktenzeichen: 15 O 52/99

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0518.15O52.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an

die Klägerin 7.000,00 DM (i.W. siebentausend Deutsche

Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 27.5.1999 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet

sind, der Klägerin gesamtschuldnerisch allen materiellen

und immateriellen Schaden zu ersetzen, der der Klägerin

aus dem Verkehrsunfall mit der Beklagten zu 1. am

14.1.1998 in X noch entstehen wird, soweit der Anspruch

nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder

andere Dritte übergegangen ist.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu

30 % und der Klägerin zu 70 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin

jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

9.200,00 DM, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung

in Höhe von 3.500,00 DM.

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