2 O 75/00•Landgericht Dortmund, 2000-07-13, 2 O 75/00
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 75/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-07-13
Aktenzeichen: 2 O 75/00
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0713.2O75.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2.Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
27.627,50 DM (i. W. siebenundzwanzig-
tausendsechshundertsiebenundzwanzig 50/100
Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem
29.03.2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen nach
einem Streitwert von 35.000,00 DM der Kläger
1/5 und die Beklagte 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für
den Kläger jedoch nur gegen Sicherheits-
leistung in Höhe von 33.000,00 DM.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Voll-
streckung der Beklagten durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 700,00 DM abzuwenden,
wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in
gleicher Höhe leistet.
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