Landgericht Dortmund, 2000-07-13, 2 O 75/00

2 O 75/00Cantonal CourtJul 13, 2000

Full text

Landgericht Dortmund — 2 O 75/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-07-13

Aktenzeichen: 2 O 75/00

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2000:0713.2O75.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2.Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

27.627,50 DM (i. W. siebenundzwanzig-

tausendsechshundertsiebenundzwanzig 50/100

Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem

29.03.2000 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen nach

einem Streitwert von 35.000,00 DM der Kläger

1/5 und die Beklagte 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für

den Kläger jedoch nur gegen Sicherheits-

leistung in Höhe von 33.000,00 DM.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Voll-

streckung der Beklagten durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 700,00 DM abzuwenden,

wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.