Landgericht Dortmund, 2002-12-11, 20 O 72/02

20 O 72/02Cantonal CourtDec 11, 2002

Full text

Landgericht Dortmund — 20 O 72/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-11

Aktenzeichen: 20 O 72/02

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:1211.20O72.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung der VI. Kammer für Handelssachen vom 13.08.2002 wird mit Ausnahme folgender Werbeaussagen bestätigt:

1 . 1 . „Zur Optimierung der Konzentration und für geistige Stabilität“,

1 . 4 . „Optimierung der ,

1 . 5 . „Ein einmaliges Energiepotential direkt aus der r“

1 . 6 . „Wenn einen der Alltagsstress überrollt, dann braucht man A1

3 . 2 . „Maca und Guarana machen den Körper und Geist fit“,

5 1. „Es wird häufig zur Unterstützung bei Diäten verwendet" ,

5.3. "- zur Unterstützung von Diäten!

Hinsichtlich dieser Werbeaussagen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Antragsgegnerin zur Last.

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