20 O 72/02•Landgericht Dortmund, 2002-12-11, 20 O 72/02
Full text
Landgericht Dortmund — 20 O 72/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-11
Aktenzeichen: 20 O 72/02
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2002:1211.20O72.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung der VI. Kammer für Handelssachen vom 13.08.2002 wird mit Ausnahme folgender Werbeaussagen bestätigt:
1 . 1 . „Zur Optimierung der Konzentration und für geistige Stabilität“,
1 . 4 . „Optimierung der ,
1 . 5 . „Ein einmaliges Energiepotential direkt aus der r“
1 . 6 . „Wenn einen der Alltagsstress überrollt, dann braucht man A1
3 . 2 . „Maca und Guarana machen den Körper und Geist fit“,
5 1. „Es wird häufig zur Unterstützung bei Diäten verwendet" ,
5.3. "- zur Unterstützung von Diäten!
Hinsichtlich dieser Werbeaussagen wird die einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf Erlass zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Antragsgegnerin zur Last.
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