Landgericht Dortmund, 2004-10-27, 3 O 457/03

3 O 457/03Cantonal CourtOct 27, 2004

Full text

Landgericht Dortmund — 3 O 457/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-27

Aktenzeichen: 3 O 457/03

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2004:1027.3O457.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 102.930,27 €

(i. W. einhundertzweitausendneunhundertunddreißig 27/100 Euro) nebst

Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2003 zu

zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 48 % und

die Beklagte 52 %.

Der Kläger trägt jeweils 48 % der Kosten der beiden Streitverkündeten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu .

vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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