18 O 96/05•Landgericht Dortmund, 2005-09-29, 18 O 96/05
Full text
Landgericht Dortmund — 18 O 96/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-29
Aktenzeichen: 18 O 96/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:0929.18O96.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen
Normen: BORA §§ 6,7, UWG §§ 3,5 II NR. 3
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, für den Fall, dass dieses nicht beizutreiben ist, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an einem Geschäftsführer der Beklagten,
zu unterlassen,
in Werbebroschüren und/oder auf sonstige Weise wörtlich oder sinngemäß mit der Aussage zu werben:
a) So stellen wir sicher, dass Sie in jedem Fall Ihren Spezialisten
unter den K-Annwälten finden.
und/oder
b) Zur Lösung Ihres Rechtsproblems stehen unsere Spezialisten
bundesweit in ständigem Kontakt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteils ist gegen Sicherheitsleistung von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.