3 O 929/04•Landgericht Dortmund, 2005-12-16, 3 O 929/04
Full text
Landgericht Dortmund — 3 O 929/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-16
Aktenzeichen: 3 O 929/04
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2005:1216.3O929.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3 Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 14.803,91 €
(i.W. vierzehntausendachthundertdrei 91/100 Euro)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszins seit dem 03.02.2005 zu zahlen Zug um Zug
gegen Übertragung der wirtschaftlichen Beteiligung
der Kläger an dem geschlossenen Immobilienfonds
I.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander
aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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