13 O 147/06•Landgericht Dortmund, 2006-11-08, 13 O 147/06
Full text
Landgericht Dortmund — 13 O 147/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-11-08
Aktenzeichen: 13 O 147/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2006:1108.13O147.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
wird, weil dringlich, ohne vorherige mündliche Verhandlung und durch die Vorsitzende allein
gemäß §§12 II,8,3 UWG, §§ 937 II, 944, 890 ZPO
angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens 2 Jahre, untersagt
Im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet auf der Verkaufsplattform
eBay im Zusammenhang mit dem Angebot von Eintrittskarten für Fußballspiele
z.B für das Fußballländerspiel Deutschland gegen Georgien ihre Unternehmer-
eigenschaft nicht klar herauszustellen, indem sie als angebliche private
Verkäuferin auftritt.
Der Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
Mit der Ausfertigung dieses Beschlusses ist die beglaubigte Abschrift der Antrags-
schrift mit Anlagen und des Schriftsatzes vom 31.10.2006 mit Anlagen zuzustellen.
Dortmund, 08.11.2006
Landgericht - II. Kammer für Handelssachen -
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