Landgericht Dortmund, 2007-02-01, 2 O 314/06

2 O 314/06Cantonal CourtFeb 1, 2007

Regest

Bei dem Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung handelt es sich um eine Interessenwahrnehmung im privaten Bereich des Versicherungsnehmers der Rechtsschutzversicherung, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verunfallt.

Full text

Landgericht Dortmund — 2 O 314/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-01

Aktenzeichen: 2 O 314/06

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0201.2O314.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: ARB 94 § 28

Leitsätze

Bei dem Streit um Versicherungsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung handelt es sich um eine Interessenwahrnehmung im privaten Bereich des Versicherungsnehmers der Rechtsschutzversicherung, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verunfallt.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte für den Schadensfall vom 22.12.2005 Schaden-Nr. ###### Rechtsschutz im Hinblick auf die vom Kläger unter dem 22.06.2006 beim Landgericht Münster eingereichte Klage auf Unfallversicherungsschutz aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrages mit der Nr. ###### bedingungsgemäß zu gewähren hat.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von bis zu 50.000,00 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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