1 O 81/03•Landgericht Dortmund, 2007-05-08, 1 O 81/03
Full text
Landgericht Dortmund — 1 O 81/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-08
Aktenzeichen: 1 O 81/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0508.1O81.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die wird Beklagte verurteilt,
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an den Kläger zu 1) 13.222,92 € (in Worten: dreizehntausendzweihundertzweiundzwanzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus 5.000,00 € seit dem 01.06.2003 und aus weiteren 8.222,92 € seit dem 08.07.2006 zu Händen der Sparkasse V, Kontonummer ###### zu zahlen,
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an die Klägerin zu 2) 13.222,92 € (in Worten: dreizehntausendzweihundertzweiundzwanzig 92/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus 5.000,00 € ab dem 01.06.2003 und aus weiteren 8.222,92 € seit dem 08.07.2006 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 82 % der Beklagten, zu 18 % den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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