4 S 163/06•Landgericht Dortmund, 2007-06-14, 4 S 163/06
Full text
Landgericht Dortmund — 4 S 163/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-14
Aktenzeichen: 4 S 163/06
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0614.4S163.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: StVG 97
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 21.11.2006 wie folgt abgeändert und vollständig neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 344,66 € (i.W. dreihundertvierundvierzig 66/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2006 zu zahlen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 78 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 22 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 97 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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