17 S 45/07•Landgericht Dortmund, 2007-08-24, 17 S 45/07
Full text
Landgericht Dortmund — 17 S 45/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-24
Aktenzeichen: 17 S 45/07
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2007:0824.17S45.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom
21.02.2007 (427 C 1645/06) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teil-
weise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 318,--€ nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit
dem 26.11.2005 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 45,53 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
seit dem 17.02.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 90 % und der Beklagten
zu 10% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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