2 O 29/08•Landgericht Dortmund, 2009-07-16, 2 O 29/08
Landgericht Dortmund, 2009-07-16, 2 O 29/08
2 O 29/08Cantonal CourtJul 16, 2009
Regest
In der Restschuldversicherung ist eine Klausel, die die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des Versicherers bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person enden lässt, wirksam.
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 29/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-16
Aktenzeichen: 2 O 29/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0716.2O29.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
In der Restschuldversicherung ist eine Klausel, die die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des Versicherers bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person enden lässt, wirksam.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 13.142,40 € der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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