4 S 189/08•Landgericht Dortmund, 2009-09-17, 4 S 189/08
Full text
Landgericht Dortmund — 4 S 189/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-17
Aktenzeichen: 4 S 189/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:0917.4S189.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 14.10.2008 wie folgt abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 538,01 € (in Worten: fünfhundertachtunddreißig 01/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.06.2007 sowie außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 41,77 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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