Landgericht Dortmund, 2009-10-16, 9 T 546/09

9 T 546/09Cantonal CourtOct 16, 2009

Full text

Landgericht Dortmund — 9 T 546/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-16

Aktenzeichen: 9 T 546/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1016.9T546.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Dem Schuldner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus D bewilligt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.