4 S 72/09•Landgericht Dortmund, 2009-11-05, 4 S 72/09
Full text
Landgericht Dortmund — 4 S 72/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-05
Aktenzeichen: 4 S 72/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2009:1105.4S72.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 249
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 22.06.2009 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56,02 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.03.2007 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 46,41 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen und wird die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten tragen die Klägerin zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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