4 O 77/05•Landgericht Dortmund, 2010-01-21, 4 O 77/05
Full text
Landgericht Dortmund — 4 O 77/05 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-21
Aktenzeichen: 4 O 77/05
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0121.4O77.05.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 20.000,00 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2003 zu zahlen.
Die Beklagten zu 1) bis 5) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld von 30.000,00 € (in Worten: dreißigtausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2003 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 4) und 5) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und derzeit nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der ärztlichen Behandlung am 22.08.2000 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten zu 1) bis 5) als Gesamtschuldner zu 75 % und die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner zu weiteren 25 %. Im Übrigen tragen die Beklagten zu 1) bis 5) ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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