36 Kls 52/09•Landgericht Dortmund, 2010-03-31, 36 Kls 52/09
Full text
Landgericht Dortmund — 36 Kls 52/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-31
Aktenzeichen: 36 Kls 52/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0331.36KLS52.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 36. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte wird wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 125 Fällen unter Freispruch im Übrigen und Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil der 33. großen Strafkammer des Landgerichts E vom 8. Januar 2009 und Auflösung der durch dieses Urteil gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 31 Nr. 1 BtMG, 21, 49 Abs. 1, 52, 53, 55 StGB.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.