2 O 417/03•Landgericht Dortmund, 2010-07-08, 2 O 417/03
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 417/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-08
Aktenzeichen: 2 O 417/03
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0708.2O417.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten erteilte Startgutschrift den Wert der von der Klägerin bis zum 31. Dezember 2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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