Landgericht Dortmund, 2010-09-16, 13 O 103/06 Kart.

13 O 103/06 Kart.Cantonal CourtSep 16, 2010

Full text

Landgericht Dortmund — 13 O 103/06 Kart. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-16

Aktenzeichen: 13 O 103/06 Kart.

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:0916.13O103.06KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.082,72 € (i.W.: zweitausendzweiundachtzig 72/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 82,39 € seit dem 02.02.2006, aus 389,74 € seit dem 15.01.2007, aus 430,35 € seit dem 09.11.2007, aus 396,66 € seit dem 06.08.2008 und aus 783,58 € seit dem 20.08.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 18 % dem Kläger, zu 82 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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