19 O 19/10•Landgericht Dortmund, 2011-01-04, 19 O 19/10
Full text
Landgericht Dortmund — 19 O 19/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-04
Aktenzeichen: 19 O 19/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0104.19O19.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.564,59 € (in Worten: fünfundzwanzigtausendfünfhundertvierundsechzig 59/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2009, sowie 1.005,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.3.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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