43 KLs 3/11•Landgericht Dortmund, 2011-02-15, 43 KLs 3/11
Full text
Landgericht Dortmund — 43 KLs 3/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-15
Aktenzeichen: 43 KLs 3/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0215.43KLS3.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 43. große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Betruges in zehn Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, sowie wegen Urkundenfälschung unter Einbeziehung der mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 27.04.2006 (14 (XIII) D 1/04 – 170 Js 1864/01 StA Dortmund) verhängten Einzelstrafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren und neun Monaten
verurteilt. Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer gelten sechs Monate der gegen den Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 267 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 25 Absatz 1 und 2, 52, 53 StGB.
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