37 Ks 1/10•Landgericht Dortmund, 2011-04-06, 37 Ks 1/10
Full text
Landgericht Dortmund — 37 Ks 1/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-06
Aktenzeichen: 37 Ks 1/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0406.37KS1.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Der Angeklagte wird wegen tateinheitlich begangenen Mordes in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb - in diesem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung -, in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu
lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilt.
Die vom Angeklagten in der Zeit vom 30.07.2000 bis zum 02.12.2003 in der Haftanstalt E2/Marokko (Verfahren 290.01/13 Landgericht E2) erlittene Untersuchungshaft wird im Verhältnis 1:3 auf die lebenslange Freiheitsstrafe angerechnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
Angewandte Strafvorschriften: §§ 211 Abs. 1 und 2; 311 Abs. 1 (a. F.); 223, 223a (a. F.); 22; 23; 25 Abs. 2; 52 StGB.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.