9 T 323/10•Landgericht Dortmund, 2011-06-28, 9 T 323/10
Full text
Landgericht Dortmund — 9 T 323/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-28
Aktenzeichen: 9 T 323/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0628.9T323.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: JVEG § 4, JVEG § 9 Abs. 1
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.04.2010 wird teilweise wie folgt abgeändert:
Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des Gutachtens vom 14.08.2009 wird auf 1.232,30 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen.
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