Landgericht Dortmund, 2011-06-28, 9 T 323/10

9 T 323/10Cantonal CourtJun 28, 2011

Full text

Landgericht Dortmund — 9 T 323/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-28

Aktenzeichen: 9 T 323/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0628.9T323.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: JVEG § 4, JVEG § 9 Abs. 1

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.04.2010 wird teilweise wie folgt abgeändert:

Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des Gutachtens vom 14.08.2009 wird auf 1.232,30 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen.

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