2 O 420/10•Landgericht Dortmund, 2011-06-30, 2 O 420/10
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 420/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: 2 O 420/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0630.2O420.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom
Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 €; Ordnungshaft, zu vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten, insgesamt höchstens 2 Jahre)
zu unterlassen, beim Abschluss von Rechtsschutz-Versicherungsverträgen mit Verbrauchern die nachstehend zitierte Klausel in neue Versicherungsverträge einzubeziehen oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge der genannten Art auf diese Klausel zu berufen
[die nachstehend kursiv und in eckigen Klammern abgedruckten Textbestandteile sind nicht Gegenstand des Verbots, sondern dienen nur seinem besseren Verständnis]:
„[§ 17 Verhalten nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles
(5) Der Versicherungsnehmer hat
c) soweit seine Interessen nicht unbillig beein-
trächtigt werden,
cc)] alles zu vermeiden, was eine unnötige Er-
höhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verur-sachen könnte.“
II. Die Beklagte wird ferner verurteilt, zur Erstattung von auf Kläger-
seite vorgerichtlich angefallenen Rechtsverfolgungskosten 911,80 € an den Kläger zu bezahlen, dies zuzüglich Jahreszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins ab dem 14. September 2010.
III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von
25.000,00 € die Beklagte.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 €
vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.