Landgericht Dortmund, 2011-10-28, 33 KLs 17/07

33 KLs 17/07Cantonal CourtOct 28, 2011

Full text

Landgericht Dortmund — 33 KLs 17/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-28

Aktenzeichen: 33 KLs 17/07

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1028.33KLS17.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Untreue in Tateinheit mit Bankrott sowie mittelbarer Falschbeurkundung in drei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 4 Monaten

verurteilt.

Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer gelten 1 Jahr und 3 Monate von dieser Gesamtstrafe als verbüßt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist. Soweit die Kammer das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens; insoweit wird davon ab-gesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.

  • Angewendete Vorschriften: §§ 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 4 AO, Art. 6 Abs. 1 MRK, 22, 23, 25 Abs. 2, 49, 52, 53, 54, 266 Abs. 1, Abs. 3 i.V.m. 263 Abs. 3, 267 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 271 Abs. 1, Abs. 3, 283 Abs. 1 Nr. 1, 283a S. 2, S. 2 Nr. 1 StGB –

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