2 O 449/10•Landgericht Dortmund, 2012-01-19, 2 O 449/10
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 449/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-19
Aktenzeichen: 2 O 449/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0119.2O449.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.985,43 € zzgl. Säumniszuschlag in Höhe von 1 % pro angefangenem Monat auf einen Teilbetrag von 426,49 € ab dem 02.06.2009, auf einen Teilbetrag von 426,49 € ab dem 02.07.2009, auf einen Teilbetrag von 426,49 € ab dem 02.08.2009, auf einen Teilbetrag von 426,49 € ab dem 02.09.2009, auf einen Teilbetrag von 426,49 € ab dem 02.10.2009, auf einen Teilbetrag von 426,49 € ab dem 02.11.2009, auf einen Teilbetrag von 426,49 € ab dem 02.12.2009, darüberhinaus weitere 328,80 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte; von den außergerichtlichen Kosten 1/3 die Klägerin und 2/3 der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.