33 KLs -170 Js 1898/07- 4/10•Landgericht Dortmund, 2012-01-30, 33 KLs -170 Js 1898/07- 4/10
Landgericht Dortmund, 2012-01-30, 33 KLs -170 Js 1898/07- 4/10
33 KLs -170 Js 1898/07- 4/10Cantonal CourtJan 30, 2012
Full text
Landgericht Dortmund — 33 KLs -170 Js 1898/07- 4/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-30
Aktenzeichen: 33 KLs -170 Js 1898/07- 4/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0130.33KLS170JS1898.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte T wird wegen Betruges in 13 Fällen, wobei es in 7 Fällen beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte O wird wegen Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 2 Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte N wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
9 Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wird jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind. Soweit die Kammer das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat, trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens; insoweit wird davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten T der Staatskasse aufzuerlegen.
- Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, 22, 23, 25 Abs. 1 und 2, 27, 46b, 47, 49, 53, 54, 56 StGB -
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.