4 O 195/09•Landgericht Dortmund, 2012-05-03, 4 O 195/09
Full text
Landgericht Dortmund — 4 O 195/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-03
Aktenzeichen: 4 O 195/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0503.4O195.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 728,52 € (in Worten: siebenhundertachtundzwanzig 52/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen vollständigen Satz Kopien ihrer Behandlungsunterlagen unter Einschluss aller Röntgen-, Ultraschall- und sonstiger Untersuchungsaufnahmen oder –Materialien, Laborbefunde, Berichte, Ärzteschreiben usw. Zug um Zug gegen Erstattung der Kopiekosten herauszugeben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin hinsichtlich des Zahlungsausspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.