Landgericht Dortmund, 2012-07-04, 2 O 452/11

2 O 452/11Cantonal CourtJul 4, 2012

Regest

Eine Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW ist nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf dem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden in dem Gebäude verursacht.

Full text

Landgericht Dortmund — 2 O 452/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-04

Aktenzeichen: 2 O 452/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0704.2O452.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

Eine Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW ist nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf dem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden in dem Gebäude verursacht.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 4 H 6/11 Amtsgericht Castrop-Rauxel – werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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