2 O 452/12•Landgericht Dortmund, 2013-11-08, 2 O 452/12
Full text
Landgericht Dortmund — 2 O 452/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-08
Aktenzeichen: 2 O 452/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2013:1108.2O452.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Krankenversicherungsvertrag (###.#########) weder durch den Rücktritt der Beklagten vom 16.05.2012 noch durch die Anfechtung vom 12.03.2013 beendet wurde, sondern unverändert fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 899,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.02.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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