4 O 154/12•Landgericht Dortmund, 2014-05-07, 4 O 154/12
Full text
Landgericht Dortmund — 4 O 154/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-07
Aktenzeichen: 4 O 154/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0507.4O154.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin (8.767,35 € (in Worten: achttausendsiebenhundertsiebenundsechzig 35/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2012 zu zahlen sowie weitere außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 740,18 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.12.2012.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 29 % und der Beklagte zu 71 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.