Landgericht Dortmund, 2014-07-02, 10 O 14/14

10 O 14/14Cantonal CourtJul 2, 2014

Full text

Landgericht Dortmund — 10 O 14/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 10 O 14/14

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0702.10O14.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Kammer für Handelssachen

Normen: § 307 BGB

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.045,28 € (i.W.: viertausendfünfundvierzig 28/100 Euro) nebst 8 Prozent-punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.07.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 57 % die Klägerin und 43 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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