25 O 104/14•Landgericht Dortmund, 2014-08-26, 25 O 104/14
Full text
Landgericht Dortmund — 25 O 104/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-26
Aktenzeichen: 25 O 104/14
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:0826.25O104.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für den Vertrieb von Brillengläsern mit der Aussage zu werben:
Ein Glas geschenkt!
Das S-Gratis-Glas zu jeder Brille!
insbesondere wenn das erfolgt wie in Anlage B1 wiedergegeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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