Landgericht Dortmund, 2014-12-10, 7 O 257/13

7 O 257/13Cantonal CourtDec 10, 2014

Full text

Landgericht Dortmund — 7 O 257/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-10

Aktenzeichen: 7 O 257/13

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2014:1210.7O257.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Abrechnung über die Betriebskosten des Kalenderjahres 2012 für das Mietobjekt „H-Str., I, - ehemaliges T1 – zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 1000 EUR vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.