1 S 13/15•Landgericht Dortmund, 2015-05-22, 1 S 13/15
Full text
Landgericht Dortmund — 1 S 13/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-22
Aktenzeichen: 1 S 13/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2015:0522.1S13.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
beabsichtigt die Kammer, die Berufung der Kläger vom 09.01.2015 gegen das am 11.12.2014 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 05.12.2014 durch Beschluss zurückzuweisen.
Die Kammer ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordern eine Entscheidung des Berufungsgerichts.
Auch aus sonstigen Gründen ist eine mündliche Verhandlung nicht geboten.
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