Landgericht Dortmund, 2016-02-25, 2 O 213/15

2 O 213/15Cantonal CourtFeb 25, 2016

Full text

Landgericht Dortmund — 2 O 213/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-25

Aktenzeichen: 2 O 213/15

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0225.2O213.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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