16 O 61/15•Landgericht Dortmund, 2016-04-21, 16 O 61/15
Full text
Landgericht Dortmund — 16 O 61/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 16 O 61/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0421.16O61.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,
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Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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