17 S 303/15•Landgericht Dortmund, 2016-06-24, 17 S 303/15
Full text
Landgericht Dortmund — 17 S 303/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-24
Aktenzeichen: 17 S 303/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0624.17S303.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 19.11.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 05.08.2014 zu den TOP 2, 3 und 4 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 85%, die Kläger zu 15%.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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