7 O 95/15•Landgericht Dortmund, 2016-08-29, 7 O 95/15
Full text
Landgericht Dortmund — 7 O 95/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-29
Aktenzeichen: 7 O 95/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2016:0829.7O95.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
wird den Klägern Prozesskostenhilfe bewilligt.
Zugleich wird Rechtsanwalt L2 aus C zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz beigeordnet.
Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts.
Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Parteien wird von der Anordnung einer ratenweisen Zahlung der Prozesskosten zunächst abgesehen. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss gemäß § 120a Abs. 1 ZPO abgeändert werden.
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