1 S 177/16•Landgericht Dortmund, 2017-03-28, 1 S 177/16
Full text
Landgericht Dortmund — 1 S 177/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-28
Aktenzeichen: 1 S 177/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0328.1S177.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 22.04.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az. 20 C 58/15) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die in der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.11.2015 der Wohnungseigentümergemeinschaft M-Str. in C unter TOP 1 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.
Es wird festgestellt, dass der in der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.11.2015 der Wohnungseigentümergemeinschaft M-Str. in C unter TOP 2 gefasste Beschluss nichtig ist.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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