17 S 226/16•Landgericht Dortmund, 2017-06-23, 17 S 226/16
Full text
Landgericht Dortmund — 17 S 226/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-23
Aktenzeichen: 17 S 226/16
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:0623.17S226.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.10.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Minden teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung vom 16.06.2016 der Wohnungseigentümergemeinschaft R-Straße, A1 zu TOP 3 (Die Rechnung der Fa. M in Höhe von 150,54 € ist von der Sondereigentümerin der Wohnung # an die Eigentümergemeinschaft zu erstatten. Der Betrag wird dem Rücklagenkonto zugeführt) und zu TOP 7 (Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss einer kostengünstigeren Gebäuderversicherung) werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für den Rechtsstreit erster und zweiter Instanz wird auf bis zu 10.000,00 € festgesetzt.
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